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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1.  Geltungsbereich

maurer electronic bietet seinen Kunden individuelle Produkte, wie Kabelkonfektion, Schaltanlagen und Prüfgeräte an. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die an die maurer electronic gmbh durch den Kunden erteilt werden, die Bestellung, den Vertragsschluss, Fertigung und Auslieferung dieser Produkte, einschließlich der Angebotsphase. Diese Bedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie finden ebenfalls Anwendung, sofern die maurer electronic gmbh Teile bei Dritten (Unterlieferanten) für den Kunden einkauft, herstellen oder modifizieren lässt.

 

 

 

2. AGB des Kunden

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die den vorliegenden AGB zuwiderlaufen, werden nicht Vertragsbestandteil.

 

 

 

3. Bestellung, Vertragsschluss, Zeichnungen

3.1
Der Kunde fragt bei der maurer electronic gmbh die herzustellenden Produkte unter Angabe der erforderlichen technischen Spezifikationen, Funktionen, Leistungswerte, Stückzahl, Lieferdatum und Zeichnungsanforderungen an. Anhand dieser Angaben erstellt die maurer electronic gmbh ein Angebot (Textform) über die herzustellenden Produkte mit einer Preiskalkulation im Zeitpunkt der Angebotsstellung.

 

3.2
Die Herstellung der kundenspezifischen Produkte wird i.d.R. auf der Grundlage der technischen Zeichnungen des Kunden hergestellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit dieser Zeichnungen allein verantwortlich. Erstellt die maurer electronic gmbh die technische Zeichnung, ist diese vom Kunden zu kontrollieren und freizugeben. Mängel der Zeichnung, die der Kunde im Freigabeprozess nicht erkannt hat, gehen zulasten des Kunden.

 

3.3
Löst der Kunde die Bestellung des Angebots aus, kommt der Vertrag über die Herstellung der im Angebot enthaltenen Produkte zustande.

 

3.4
Erfolgt die Bestellung und Beschaffung von Einzelteilen – auf Wunsch des Kunden – durch die maurer electronic gmbh vor der Bestätigung des Angebots durch den Kunden, sind diese Einzelteile durch den Kunden auch dann kostenpflichtig abzunehmen, wenn es im Nachgang nicht zu einer Bestellung kommt.

 

 

 

4. Lieferzeiten, Lieferung, Abnahme

4.1 
Die kundenspezifische Herstellung der Produkte ist von der Herstellung und Lieferung von kundenspezifischen Einzelteilen abhängig, die teilweise von Dritten hergestellt werden.


4.2
Der von der maurer electronic gmbh angegebene Liefertermin gilt nur soweit sich die Lieferung der von Dritten bezogenen Einzelteile nicht verzögert. Kommt es zu einer solchen Verzögerung wird diese dem Kunden ebenso wie der voraussichtlich neue Liefertermin mitgeteilt. Kann zum vereinbarten Liefertermin nur eine Teilleistung oder geringere Stückzahl geliefert werden, kann der Kunde entscheiden, ob die Teilleistung oder das Endprodukt abgenommen wird.


4.3
Die maurer electronic gmbh teilt dem Kunden den Fertigstellungstermin der Produkte mit. Der Kunde holt die Produkte am Firmensitz der maurer electronic gmbh ab oder organisiert den Transport durch Dritte (Holschuld). Die Transportkosten sind durch den Kunden zu tragen. Jegliche Transportschäden sind durch den Kunden zu tragen. Eine Entfernung der Verpackungsmaterialien hat erst am Ort und in zeitlichen Zusammenhang mit der Endmontage zu erfolgen.


4.4
Die Abnahme des Produkts erfolgt bei Abholung. Erfolgt eine ausdrückliche Abnahme durch den Kunden bei Abholung nicht, gilt die Abnahme spätestens 10 Tage nach Abholung als erteilt.

 

 

 

5. Preise, Änderungen, Stornierung

5.1
Die Preise des Produkts werden im Zeitpunkt der Bestellung anhand der notwendigen Materialkosten, kundenspezifisch zu fertigenden Teile und Prozesskosten kalkuliert und die herzustellenden notwendigen Produktteile und Materialen umgehend bestellt. Hier kann es bei den beauftragten Dritten zu Preiserhöhungen (Materialknappheit, Kostensteigerungen, Lieferengpässe, höhere Gewalt, etc.) der bestellten Teile kommen. Diese Preiserhöhun­gen sind nicht von der maurer electronic gmbh zu vertreten.


5.2
Eintretende Preisänderungen der beauftragten Dritten werden dem Kunden durch maurer electronic gmbh unverzüglich mitgeteilt. Bei nicht kundenspezifischen Produktteilen (Gattungsschuld) wird maurer electronic klären, ob das Produkt günstiger von einem anderen Lieferanten bezogen werden kann.


5.3
Akzeptiert der Kunde eine durch den Dritten vorgegebene Preiserhöhung nicht, kann er den Auftrag stornieren. Bei Stornierung ist der Kunde verpflichtet die Kosten von den für ihn kundenspezifisch angefertigten Teilen/Teilprodukten und/oder bereits für ihn vorbereiteten Materialien zu übernehmen. maurer electronic gmbh lässt dem Kunden hierüber eine Stornierungsrechnung zukommen.

 

 

 

6. Zahlung, Verzug, Verzugszinsen

6.1      
maurer electronic gmbh ist berechtigt, abgrenzbare Teilleistungen nach Erbringung in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch Teilprodukte / Materialien die kundenspezifisch angefertigt wurden. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens mit Mitteilung des Lieferdatums.

6.2      
Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt bargeldlos. Die Zahlung (Zahlungseingang) hat innerhalt von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung (Textform) zu erfolgen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug entfallen auf den Kaufpreis die gesetzlichen Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB). Die Gel­tendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 
Das gelieferte Produkt (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der maurer electronic gmbh. Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

7.2      
Kommt es zu einer Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter auf diese, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Eigentumsrechte der maurer electronic gmbh hinzuweisen und die maurer electronic gmbh unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gegenüber der maurer electronic gmbh, sofern und soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der maurer electronic gmbh zu erstatten.

 

 

 

8. Leistungsort, Mängelgewährleistung


8.1
Leistungsort und Erfüllungsort ist der Firmensitz der maurer electronic gmbh.

8.2
Bei Vorliegen eines Sachmangels entscheidet die maurer electronic gmbh, ob Nachbesserung oder Nacherfüllung erfolgt. Die Nachbesserung findet am Firmensitz der maurer electronic gmbh statt.

8.3
Erfolgt eine Nachlieferung, wird dem Kunden mitgeteilt, wann das Produkt am Firmensitz der maurer electronic gmbh abgeholt werden kann; im Übrigen gelten die Regelungen der Ziff. 4.

 

 

 

9. Haftung

9.1
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten technischen Zeichnungen.

9.2
maurer electronic gmbh haftet im Falle einer Vertragspflichtverletzung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

9.3
Bei vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichtverletzungen auf Schadensersatz haftet maurer electronic gmbh nur, wenn der entstandene Schaden typischerweise bei Leistungen der durchgeführten Art entstehen kann und wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch maurer electronic gmbh, deren gesetzlichen Vertretern oder eines von maurer electronic gmbh eingesetzten Erfüllungsgehilfen entstanden ist oder wenn eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) grob fahrlässig verletzt wurde. Eine Haftung aus der fahrlässigen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt bestehen.

9.4
maurer electronic gmbh haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden, insb. Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verlust, Zerstörung, sowie sonstige Schäden wegen Betriebsunterbrechungen, es sei denn, dass maurer electronic gmbh, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder offen­sichtlich grob fahrlässig gehandelt haben.

9.5
Für jegliche Schäden haftet die maurer electronic gmbh der Höhe nach beschränkt auf die Deckungssumme ihrer Betriebs-Haftpflichtversicherung (3 Mio. EUR).

 

 

 

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „UN-Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

10.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Ravensburg.

10.3
Für den Fall, dass eine Klausel dieser Bedingungen ungültig ist oder wird, soll dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen haben. Die Parteien werden, sofern möglich, die ungültige Klausel durch eine neue, gültige Klausel ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der ungültigen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Regelungslücken.

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